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10 A 4789/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-10, 10 A 4789/19
10 A 4789/19Tribunal Administrativo10 de jun. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-10
Aktenzeichen: 10 A 4789/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0610.10A4789.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zuglassen.
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