Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-14, 6 E 162/22

6 E 162/22Tribunal Administrativo14 de abr. de 2022

Abrir fonte

Regest

Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren. Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 162/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-14

Aktenzeichen: 6 E 162/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6E162.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GKG §52 Abs.6 S.1 Nr.1; GKG §52 Abs.7

Leitsätze

Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren.

Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.

Tenor

Der angefochtene Beschluss geändert.

Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 31.962,36 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.