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6 E 246/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-07, 6 E 246/22
6 E 246/22Tribunal Administrativo7 de abr. de 2022
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die weitere Einbeziehung in ein Bewerbungsverfahren gerichteten Verfahren. Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 6 E 246/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0407.6E246.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG §52 Abs.2; GKG §52 Abs.6
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die weitere Einbeziehung in ein Bewerbungsverfahren gerichteten Verfahren.
Der Streitwert bemisst sich in einem Verfahren, welches lediglich die Zulassung eines Bewerbers zu einem Stellenbesetzungsverfahren bzw. die Einbeziehung eines Bewerbers in ein Auswahl-/Bewerbungsverfahren betrifft, nach dem Auffangstreitwert.
Der Streitwert wird unter Änderung von Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 27. Januar 2022 auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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