projetos
21 A 4325/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-29, 21 A 4325/18
21 A 4325/18Tribunal Administrativo29 de mar. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-29
Aktenzeichen: 21 A 4325/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0329.21A4325.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Das angegriffene Urteil vom 18. Oktober 2018 wird teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.