Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-10, 6 B 1697/21

6 B 1697/21Tribunal Administrativo10 de mar. de 2022

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Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1697/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-10

Aktenzeichen: 6 B 1697/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0310.6B1697.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

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