Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-25, 4 B 246/22

4 B 246/22Tribunal Administrativo25 de fev. de 2022

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Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 246/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 4 B 246/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0225.4B246.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Senat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.2.2022 wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 4.2.2022 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten des Verfahrens betreffend die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes werden nicht erstattet.

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