Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-15, 6 A 4629/19

6 A 4629/19Tribunal Administrativo15 de dez. de 2021

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Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 4629/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-15

Aktenzeichen: 6 A 4629/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1215.6A4629.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.

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