Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-20, 6 B 1218/21

6 B 1218/21Tribunal Administrativo20 de out. de 2021

Abrir fonte

Regest

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1218/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-20

Aktenzeichen: 6 B 1218/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1020.6B1218.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.