Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-22, 6 B 456/21

6 B 456/21Tribunal Administrativo22 de jun. de 2021

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Regest

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 456/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-22

Aktenzeichen: 6 B 456/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.6B456.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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