Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-21, 6 B 886/21

6 B 886/21Tribunal Administrativo21 de jun. de 2021

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Regest

Erfolglose Beschwerde in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsgegner verpflichtet werden soll, den Antragsteller weiterhin am Auswahlverfahren für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Land Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu lassen.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 886/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-21

Aktenzeichen: 6 B 886/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0621.6B886.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Antragsgegner verpflichtet werden soll, den Antragsteller weiterhin am Auswahlverfahren für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Land Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu lassen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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