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9 A 570/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-10, 9 A 570/20.A
9 A 570/20.ATribunal Administrativo10 de mai. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 9 A 570/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0510.9A570.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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