Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-30, 6 B 100/21

6 B 100/21Tribunal Administrativo30 de abr. de 2021

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Regest

Mit der dienstlichen Beurteilung am Ende der (regelmäßigen oder verlängerten) Probezeit ist die Probezeit auch dann als ganze als Beurteilungszeitraum zu betrachten und zu bewerten, wenn für Teilzeiträume bereits dienstliche Beurteilungen erteilt worden sind.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 100/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-30

Aktenzeichen: 6 B 100/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0430.6B100.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Mit der dienstlichen Beurteilung am Ende der (regelmäßigen oder verlängerten) Probezeit ist die Probezeit auch dann als ganze als Beurteilungszeitraum zu betrachten und zu bewerten, wenn für Teilzeiträume bereits dienstliche Beurteilungen erteilt worden sind.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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