Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-05, 15 B 1107/20

15 B 1107/20Tribunal Administrativo5 de mar. de 2021

Abrir fonte

Regest

Die Möglichkeit der Entstehung nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen (§ 3 Nr. 1 Buchst. a IFG) kann - je nachdem, wie gewichtig die zu befürchtende Nachteilslage und wie konkret ihr Eintritt zu erwarten ist - auch einem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegengehalten werden. Das Ziel, solche Auswirkungen zu vermeiden, kann ein schutzwürdiges öffentliches Interesse von hohem Gewicht verkörpern, das sich bei der gebotenen Abwägung auch gegenüber dem verfassungsrechtlich fundierten Auskunftsanspruch der Presse durchsetzt.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 1107/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 15 B 1107/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.15B1107.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Leitsätze

Die Möglichkeit der Entstehung nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen (§ 3 Nr. 1 Buchst. a IFG) kann - je nachdem, wie gewichtig die zu befürchtende Nachteilslage und wie konkret ihr Eintritt zu erwarten ist - auch einem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegengehalten werden. Das Ziel, solche Auswirkungen zu vermeiden, kann ein schutzwürdiges öffentliches Interesse von hohem Gewicht verkörpern, das sich bei der gebotenen Abwägung auch gegenüber dem verfassungsrechtlich fundierten Auskunftsanspruch der Presse durchsetzt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.