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3d A 998/16.O•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-07, 3d A 998/16.O
3d A 998/16.OTribunal Administrativo7 de out. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 3d A 998/16.O
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1007.3D.A998.16O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Disziplinarsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des zweit- und drittinstanzlichen Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.
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