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9 A 2837/17.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-11, 9 A 2837/17.A
9 A 2837/17.ATribunal Administrativo11 de set. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 9 A 2837/17.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0911.9A2837.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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