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6 A 844/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-23, 6 A 844/20.A
6 A 844/20.ATribunal Administrativo23 de jun. de 2020
Die Frage nach einem erhöhten Ansteckungsrisiko im Heimatland des Asylbewerbers kann nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise ohne Berücksichtigung einer etwaigen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe und damit grundsätzlich nur bezogen auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden.
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 6 A 844/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0623.6A844.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Die Frage nach einem erhöhten Ansteckungsrisiko im Heimatland des Asylbewerbers kann nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise ohne Berücksichtigung einer etwaigen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe und damit grundsätzlich nur bezogen auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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