Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-29, 6 B 45/20

6 B 45/20Tribunal Administrativo29 de mar. de 2020

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Regest

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren. Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 45/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-29

Aktenzeichen: 6 B 45/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0329.6B45.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren.

Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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