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6 B 11/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-27, 6 B 11/20
6 B 11/20Tribunal Administrativo27 de fev. de 2020
Erfolglose Beschwerde in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle an einer Gesamtschule
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 6 B 11/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0227.6B11.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle an einer Gesamtschule
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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