projetos
15 A 734/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-20, 15 A 734/19
15 A 734/19Tribunal Administrativo20 de fev. de 2020
Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid ist nicht allein deswegen zurückzunehmen, weil er unter Verstoß gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ergangen ist.
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 15 A 734/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0220.15A734.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: AO § 130 Abs. 1
Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid ist nicht allein deswegen zurückzunehmen, weil er unter Verstoß gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ergangen ist.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.559,45 € festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.