Oberlandesgericht Köln, 2025-09-12, 19 U 8/25

19 U 8/25Tribunal Superior12 de set. de 2025

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 19 U 8/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-12

Aktenzeichen: 19 U 8/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0912.19U8.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln – Einzelrichter – (Az. 32 O 35/24), verkündet am 17.12.2024 teilweise aufgehoben und das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 16.04.2024 mit der Maßgabe aufrechtherhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 9.914,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2024 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das Versäumnisurteil des Landgerichts – soweit es aufrechterhalten wird - sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.914,89 € festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.