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6 U 95/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-04-12, 6 U 95/23
6 U 95/23Tribunal Superior12 de abr. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 6 U 95/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0412.6U95.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.06.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 21 O 217/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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