Oberlandesgericht Köln, 2024-03-07, 6 UKl 1/24

6 UKl 1/24Tribunal Superior7 de mar. de 2024

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Oberlandesgericht Köln — 6 UKl 1/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-07

Aktenzeichen: 6 UKl 1/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0307.6UKL1.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten zu betreiben, wenn dies geschieht wie folgt:

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II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

III. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

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