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6 U 92/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-09, 6 U 92/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-09
Aktenzeichen: 6 U 92/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0909.6U92.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 54 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
einen Preisvergleich mit einer UVP durchzuführen, es sei denn der UVP liegt eine aktuelle und ernsthafte Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis zugrunde, wenn dies geschieht wie in der Anlage AS 2 und nachfolgend wiedergegeben:
II. Soweit sich die Berufung weitergehend auch auf den Erlass des Verfügungsantrags zu Ziff. I 2 bezogen auf die konkrete Verletzungsform wie in der Anlage AS 3 wiedergegeben richtet, wird sie zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu ¼ und die Antragsgegnerin zu ¾. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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