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6 U 203/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-07-15, 6 U 203/21
6 U 203/21Tribunal Superior15 de jul. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-15
Aktenzeichen: 6 U 203/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0624.6U203.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 19.10.2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 89/20 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu ¾ und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu ¼ auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die der Vollstreckung ausgesetzte Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt hinsichtlich des Tenors zu Ziff. I der angefochtenen Entscheidung 110.000 €, hinsichtlich des Tenors zu Ziff. II der angefochtenen Entscheidung 11.000 €, hinsichtlich des Tenors zu Ziff. III der angefochtenen Entscheidung 33.000 €, hinsichtlich des Tenors zu Ziff. IV der angefochtenen Entscheidung 33.000 € und im Übrigen für die der Vollstreckung ausgesetzte Partei 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die die Vollstreckung betreibende Partei 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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