Oberlandesgericht Köln, 2021-12-08, 17 U 143/20

17 U 143/20Tribunal Superior8 de dez. de 2021

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 17 U 143/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-08

Aktenzeichen: 17 U 143/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1208.17U143.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. November 2020 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 189/20 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

a) an den Kläger 22.351,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Audi Q 3 mit der Fahrzeug-ID-Nr. X1.

b) an die A AG, B-straße 1, C, zur Schadens-Nr. X2 vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 633,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanzen tragen der Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %, diejenigen der Berufungsinstanz der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.