projetos
11 U 73/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-08, 11 U 73/21
11 U 73/21Tribunal Superior8 de dez. de 2021
1. Der Schadensersatzanspruch des vorsteuerabzugsberechtigten Käufers gemäß § 826 BGB ist auf den Nettokaufpreis beschränkt. 2. Auch die Berechnung der Nutzungsentschädigung im Rahmen des Schadensersatzes gemäß § 826 BGB erfolgt bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigtem auf Grundlage des Nettokaufpreises („kein Brutto vom Netto“).
Entscheidungsdatum: 2021-12-08
Aktenzeichen: 11 U 73/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1208.11U73.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Der Schadensersatzanspruch des vorsteuerabzugsberechtigten Käufers gemäß § 826 BGB ist auf den Nettokaufpreis beschränkt.
Auch die Berechnung der Nutzungsentschädigung im Rahmen des Schadensersatzes gemäß § 826 BGB erfolgt bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigtem auf Grundlage des Nettokaufpreises („kein Brutto vom Netto“).
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 18 O 364/20 – teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 71 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 23 %.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.