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9 U 243/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-07, 9 U 243/20
9 U 243/20Tribunal Superior7 de dez. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: 9 U 243/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1207.9U243.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.11.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 3 O 15/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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