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20 U 35/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-10-08, 20 U 35/21
20 U 35/21Tribunal Superior8 de out. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 20 U 35/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1008.20U35.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.03.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – Az. 26 O 371/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 22.559,15 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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