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20 U 150/19•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-16, 20 U 150/19
20 U 150/19Tribunal Superior16 de jul. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-16
Aktenzeichen: 20 U 150/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0716.20U150.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – Az. 26 O 213/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.904,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 33 % und der Beklagte zu 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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