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16 U 63/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-04, 16 U 63/20
16 U 63/20Tribunal Superior4 de mai. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 16 U 63/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0504.16U63.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.03.2020 – 7 O 371/11 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 2 und 3 als Gesamtschuldner.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten zu 2 und 3 wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 71.697,60 € festgesetzt.
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