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16 U 124/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-21, 16 U 124/20
16 U 124/20Tribunal Superior21 de abr. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: 16 U 124/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0421.16U124.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 24.06.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 267/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 517,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger jeweils 47,5 % und die Beklagte 5 %. Die erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelfer tragen die Kläger zu jeweils 47,5 %; im Übrigen tragen die Streithelfer ihre außergerichtlichen Kosten erster Instanz selbst.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils 25 % und die Beklagte 50 %. Von den im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Streithelfer tragen die Kläger jeweils 25 %; im Übrigen tragen die Streithelfer ihre dort entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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