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20 U 24/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-05, 20 U 24/20
20 U 24/20Tribunal Superior5 de fev. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 20 U 24/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0205.20U24.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Dezember 2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 220/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.604,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 94% und die Beklagte zu 6%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 91% und der Beklagten zu 9% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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