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4 U 79/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-12-07, 4 U 79/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: 4 U 79/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1207.4U79.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das von dem Landgericht Aachen am 24.03.2020 verkündete Urteil – 10 O 523/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten des Rechtsstreits.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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