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3 U 11/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-12-01, 3 U 11/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-01
Aktenzeichen: 3 U 11/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1201.3U11.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.12.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 123/19 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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