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19 U 250/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-11, 19 U 250/19
19 U 250/19Tribunal Superior11 de set. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 19 U 250/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0911.19U250.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.10.2019 – 7 O 390/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 22.05.2019 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 24.154,48 €, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Seat A 2,0 TDI Ecomotive, Fahrzeugidentifikationsnummer: B, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 24.154,48 € seit dem 08.02.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 34% und die Beklagte zu 66%. Der Kläger trägt außerdem die Kosten seiner Säumnis.
Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 23% und die Beklagte zu 77%.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.055,80 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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