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27 U 83/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-17, 27 U 83/19
27 U 83/19Tribunal Superior17 de jun. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 27 U 83/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0617.27U83.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: der 27. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung sowie unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 4 O 185/18 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen A IV Cabriolet 1,6 TDI Cup-Sondermodell, Fahrzeug-Identifikationsnummer: B nebst Fahrzeugschlüsseln, Kfz.-Schein, Kfz.-Brief und Serviceheft einen Betrag in Höhe von 23.663,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 19.01.2019 zu zahlen;
Zinsen in Höhe von 4 % aus 26.700,00 € seit dem 14.09.2015 bis zum 18.01.2019 zu zahlen;
weitere 1.996,- € zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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