projetos
21 U 103/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-14, 21 U 103/19
21 U 103/19Tribunal Superior14 de mai. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 21 U 103/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0514.21U103.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10.10.2019 – 17 O 70/19 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.811,74 € nebst 4 % Zinsen aus einem Betrag von 33.495,08 € seit dem 08.03.2015 bis zum 14.05.2019, ab dem 15.05.2019 aus einem Teilbetrag von 27.811,74 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und aus einem Teilbetrag von 5.683,34 € in Höhe von 4%, aber nicht mehr als 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, Zug um Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des Fahrzeugs VW A Sport & Style 4Motion, FIN B zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Beklagte zu 83 % und der Kläger zu 17 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.