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4 U 216/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-24, 4 U 216/19
4 U 216/19Tribunal Superior24 de mar. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-24
Aktenzeichen: 4 U 216/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0324.4U216.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. August 2019 - 19 O 297/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 29% und die Beklagte zu 71%.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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