Oberlandesgericht Köln, 2019-02-21, 14 U 26/18

14 U 26/18Tribunal Superior21 de fev. de 2019

Abrir fonte

Regest

Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.

Texto completo

Oberlandesgericht Köln — 14 U 26/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 14 U 26/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0221.14U26.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Normen: StVG § 7 Abs. 1

Leitsätze

Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. August 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das vorbezeichnete Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.460,96 € festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.