Oberlandesgericht Köln, 2016-01-29, 20 U 9/14

20 U 9/14Tribunal Superior29 de jan. de 2016

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Oberlandesgericht Köln — 20 U 9/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: 20 U 9/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2016:0129.20U9.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Dezember 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 110/11 –unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

  1. 52.272,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 31.944,00 € seit dem 1. Dezember 2009 und aus jeweils 1.452,00 € jeweils seit dem Ersten eines jeden Monats für die Zeit von Januar 2010 bis einschließlich Februar 2011 und

  2. ab März 2011 bis längstens zum 30. Juni 2024 jeweils zum Ersten eines jeden Monats die vertraglich vereinbarte Rente wegen Berufsunfähigkeit zuzüglich der Bonusrente aus der Überschussbeteiligung

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, soweit nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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