Oberlandesgericht Köln, 2015-11-25, 11 U 46/15

11 U 46/15Tribunal Superior25 de nov. de 2015

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Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 11 U 46/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:1125.11U46.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.2.2014 (8 O 341/14) hinsichtlich der Widerklage abgeändert und unter Abweisung der weitergehenden Widerklage festgestellt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 2 des notariellen Kaufvertrages vom 13.07.2011, Urkundenrolle-Nr. 2265211Ad nicht über einen Betrag von 90.000.-- € für den Zeitraum vom 15.9.2011 bis zum 15.6.2012 hinaus zusteht.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

  1. Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn die Gegenseite nicht Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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