Oberlandesgericht Köln, 2014-04-04, 2 Ws 181/14

2 Ws 181/14Tribunal Superior4 de abr. de 2014

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Regest

§ 68b StGB : Zur Kostentragungspflicht bei Kontrollweisungen betr. ein Alkoholkonsumverbot

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Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 181/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-04

Aktenzeichen: 2 Ws 181/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0404.2WS181.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

§ 68b StGB : Zur Kostentragungspflicht bei Kontrollweisungen betr. ein Alkoholkonsumverbot

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. vom 17.02.2014 , mit dem festgestellt worden ist, dass die nach vollständiger Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 24.07.2009 eintretende Führungsaufsicht nicht enthält, wird als unbegründet verworfen.

Auf die (einfache) Beschwerde wird, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde im Übrigen, die Weisung unter Ziffer 3. c) des angefochtenen Beschlusses aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.

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