2 Ws 806/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-19, 2 Ws 806/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-19, 2 Ws 806/12
2 Ws 806/12Tribunal Superior19 de nov. de 2012
Regest
Legt gegen ein freisprechendes Urteil allein der Nebenkläger Berufung ein, kann bei Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung gem. § 329 Abs. 4 StPO seine Vorführung angeordnet werden. Die Verfahrensrechte des § 329 Abs. 2 und 4 StPO werden über die Vorschrift des § 401 StPO in gleicher Weise durch ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel des Nebenklägers eröffnet.
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 806/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: 2 Ws 806/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1119.2WS806.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Legt gegen ein freisprechendes Urteil allein der Nebenkläger Berufung ein, kann bei Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung gem. § 329 Abs. 4 StPO seine Vorführung angeordnet werden. Die Verfahrensrechte des § 329 Abs. 2 und 4 StPO werden über die Vorschrift des § 401 StPO in gleicher Weise durch ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel des Nebenklägers eröffnet.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.