Oberlandesgericht Köln, 2009-10-08, 18 U 57/09

18 U 57/09Tribunal Superior8 de out. de 2009

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Wege des Squeeze out ausscheidende Aktionäre haben keinen Anspruch mehr auf ausstehende Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG. Der Verlust dieser Ansprüche wird duch die Barabfindung gemäß § 327 b AktG kompensiert.

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Oberlandesgericht Köln — 18 U 57/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-08

Aktenzeichen: 18 U 57/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1008.18U57.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: AktG § 304; AktG § 327b; BGB § 101

Leitsätze

Wege des Squeeze out ausscheidende Aktionäre haben keinen Anspruch mehr auf ausstehende Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG. Der Verlust dieser Ansprüche wird duch die Barabfindung gemäß § 327 b AktG kompensiert.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.03.2009 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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