AuslA113-09-078b•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, AuslA113-09-078b
Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, AuslA113-09-078b
AuslA113-09-078bTribunal Superior28 de set. de 2009
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — AuslA113-09-078b — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-28
Aktenzeichen: AuslA113-09-078b
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0928.AUSLA113.09.078B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Gegen den albanischen Staatsangehörigen J.T. wird die vorläufige Auslieferungshaft angeordnet.
Den albanischen Behörden wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Verfolgte
a) sich in Kenntnis des anhängigen Verfahrens diesem durch Flucht entzogen hat und er von einem ordnungsgemäß bestellten Verteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte
oder
b) nachträglich Kenntnis von Durchführung und Abschluss des gegen ihn gerichteten Verfahrens erhalten hat und sich ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet hat, sich nach Kenntniserlangung rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen
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