Oberlandesgericht Köln, 2009-09-28, AuslA113-09-078b

AuslA113-09-078bTribunal Superior28 de set. de 2009

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Oberlandesgericht Köln — AuslA113-09-078b — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-28

Aktenzeichen: AuslA113-09-078b

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0928.AUSLA113.09.078B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Gegen den albanischen Staatsangehörigen J.T. wird die vorläufige Auslieferungshaft angeordnet.

Den albanischen Behörden wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Verfolgte

a) sich in Kenntnis des anhängigen Verfahrens diesem durch Flucht entzogen hat und er von einem ordnungsgemäß bestellten Verteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte

oder

b) nachträglich Kenntnis von Durchführung und Abschluss des gegen ihn gerichteten Verfahrens erhalten hat und sich ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet hat, sich nach Kenntniserlangung rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen

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