Oberlandesgericht Köln, 2006-11-30, 14 U 10/06

14 U 10/06Tribunal Superior30 de nov. de 2006

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Oberlandesgericht Köln — 14 U 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-30

Aktenzeichen: 14 U 10/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1130.14U10.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als der Kläger und die Widerbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Beklagten zu 1) zusätzliche 103, 97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22. 7. 2005 zu zahlen.

  2. Auf die Berufung der Anschlussberufungskläger wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger zu 1) zusätzliche 224, 98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2005 zu zahlen.

  3. Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz für diese Instanz;

von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Berufungskläger als Gesamtschuldner 29 % und die Berufungsbeklagten als Gesamtschuldner 71 % zu tragen.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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