14 U 10/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-11-30, 14 U 10/06
Oberlandesgericht Köln, 2006-11-30, 14 U 10/06
14 U 10/06Tribunal Superior30 de nov. de 2006
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 14 U 10/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: 14 U 10/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:1130.14U10.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als der Kläger und die Widerbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Beklagten zu 1) zusätzliche 103, 97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22. 7. 2005 zu zahlen.
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Auf die Berufung der Anschlussberufungskläger wird das Urteil des LG Köln vom 24.4.2006 (4 0 205/05) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen insoweit abgeändert, als die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger zu 1) zusätzliche 224, 98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.5.2005 zu zahlen.
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Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz für diese Instanz;
von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Berufungskläger als Gesamtschuldner 29 % und die Berufungsbeklagten als Gesamtschuldner 71 % zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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