5 U 91/03•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-01, 5 U 91/03
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Oberlandesgericht Köln — 5 U 91/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 5 U 91/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0601.5U91.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.4.2003 (9 O 120/03) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 24.526,64 EUR u zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckende zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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