Oberlandesgericht Köln, 2004-06-09, 2 Ws 183/04

2 Ws 183/04Tribunal Superior9 de jun. de 2004

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Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 183/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-09

Aktenzeichen: 2 Ws 183/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0609.2WS183.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: ZSEG § 2

Tenor

  1. Der Kostenfestsetzungsbeschluß vom 20.02.2004 wird in Ziff.I aufgehoben.

  2. Die Sache wird an das Landgericht Bonn zur neuen Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung von Wahlverteidigerkosten für Rechtsanwalt S für die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem LG Köln zurückverwiesen. Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

  3. Im übrigen werden die Rechtsmittel verworfen.

  4. Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt. Die dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1⁄2 der Staatskasse auferlegt, während sie im übrigen von ihm selbst zu tragen sind.

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