13 U 127/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-31, 13 U 127/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-03-31, 13 U 127/03
13 U 127/03Tribunal Superior31 de mar. de 2004
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 127/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-31
Aktenzeichen: 13 U 127/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0331.13U127.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 02. April 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 405/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.378.394,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 151.364,03 Euro seit dem 01. 06. 2002 und aus einem weiteren Betrag von 1.061.043.- Euro seit dem 01. 05. 2002 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 194.808,68 Euro erledigt ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits unter Einschluss des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen ihn durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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