13 U 7/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-15, 13 U 7/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-05-15, 13 U 7/02
13 U 7/02Tribunal Superior15 de mai. de 2002
Texto completo
Oberlandesgericht Köln — 13 U 7/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-15
Aktenzeichen: 13 U 7/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0515.13U7.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.12.2001 - 3 O 680/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, das bei ihr unter der Nummer eingerichtete Girokonto des Verfügungsklägers zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen, längstens jedoch bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheprozess über die Wirksamkeit der durch die Verfügungsbeklagte erklärten Kündigungen. Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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